- protestatio
prōtēstātio, ōnis, f. (protestor), das Bezeugen, Dartun, Symm. epist. 1, 56. Vulg. 2. Mach. 7, 6: Plur., Leo epist. 1, 2.
http://www.zeno.org/Georges-1913. 1806–1895.
prōtēstātio, ōnis, f. (protestor), das Bezeugen, Dartun, Symm. epist. 1, 56. Vulg. 2. Mach. 7, 6: Plur., Leo epist. 1, 2.
http://www.zeno.org/Georges-1913. 1806–1895.
Protestatio facto contraria — non valet (lat.: Ein dem (tatsächlichen) Handeln widersprechender Vorbehalt gilt nicht) ist eine allgemeine Regel seit dem Römischen Recht, wonach ein zum Ausdruck gebrachter Vorbehalt unwirksam ist, der mit dem gleichzeitigen, eigenen Verhalten… … Deutsch Wikipedia
Protestatio facto contraria non valet — (lat.: Ein dem (tatsächlichen) Handeln widersprechender Vorbehalt gilt nicht) ist eine allgemeine Regel seit dem Römischen Recht, wonach ein zum Ausdruck gebrachter Vorbehalt unwirksam ist, der mit dem gleichzeitigen, eigenen Verhalten faktisch… … Deutsch Wikipedia
Proceso inquisitorial — Saltar a navegación, búsqueda El evangelio triunfando sobre la herejía, escultura alegórica de Gustav Vasakyrkan. El proceso inquisitorial es el proceso judicial característico del Derecho inquisitorial, cuyo principal rasgo consistía e … Wikipedia Español
protestation — [ prɔtɛstasjɔ̃ ] n. f. • protestacion v. 1265; lat. protestatio, de protestare 1 ♦ Déclaration par laquelle on atteste ses bons sentiments, sa bonne volonté envers qqn. ⇒ assurance, démonstration. Des protestations d amitié. « Après tant d amour… … Encyclopédie Universelle
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Konkludent — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Konkludente Handlung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Konkludente Willenserklärung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… … Deutsch Wikipedia
Konkludentes Verhalten — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia